Fachkommentar zu Fall des Monats 09/2017 KH-CIRS-Netz Deutschland Drucken
14.09.2017
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland: Fall des Monats „September 2017“: „Einstellen der Alarmgrenzen bei Monitorüberwachung“

Fachkommentar des Fachbeirats CIRSmedical.de (BDA/DGAI)

Download Fachkommentar Fall-Nr. 162398 (PDF)

Autor: Prof. Dr. med. habil. Matthias Hübler DEAA in Vertretung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI)

In dem Fall wird beschrieben, dass die Alarme auf einer Überwachungsstation ausgelöst wurden, aber gleichzeitig auch auf der angekoppelten Intensivstation zu hören waren. Auf Grund der Lärmbelästigung wurden die Alarme dort ausgestellt und so die Patientensicherheit gefährdet.

Lärm auf Intensivstationen ist ein ganz wesentlicher Stressor für Patienten und Mitarbeiter. Neben den Überwachungsmonitoren, ist fast jedes dort verwendete Gerät mit einer Alarmfunktion ausstattet. Oft sind diese Alarme deutlich lauter als ihrer klinischen Relevanz entsprechen würde (z. T. gibt es aber auch rechtliche Vorgaben für die Mindestlautstärke). Hinzu kommt, dass Fehlalarme keine Seltenheit sind. Häufige Konsequenzen sind – wie im Fall – die Alarme stumm zu schalten oder aber deren Wahrnehmung auszublenden. Letzteres fällt insbesondere denjenigen auf, die nicht täglich auf der Station arbeiten.

Natürlich wäre eine mögliche Konsequenz, das Abschalten von Alarmen per Dienstanweisung zu verbieten oder aber mit Hilfe von technischen Lösungen das Abschalten unmöglich zu machen. Dies sind aber schlechte Ratschläge, da zu viele Alarme – insbesondere wenn gleichzeitig die Anzahl der Fehlalarme hoch ist – die Desensibilisierung des Personals verstärken. Der Fachausdruck für eine abnehmende Vigilanz für Alarme wird auch als Alarm-Fatigue bezeichnet [1]. Es handelt sich hier um kein triviales Problem, sondern gefährdet die Patientensicherheit.

Eine bessere Idee ist es, eine Alarmbereinigung durchzuführen. Das ist keine einfache Aufgabe, denn es muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass lebensbedrohende Situationen weiter rechtzeitig erkannt werden. Der bereits zitierte Artikel [1] schlägt u.a. folgende Lösungsansätze vor, die die Lärmbelastung reduzieren:
  • Temporäres Stummschalten von Alarmen während pflegerischer Tätigkeiten, bei denen Artefakte sehr häufig auftreten. Die Monitore müssen dabei so konfiguriert werden, dass lebenswichtige Alarme trotzdem ausgelöst werden (z. B. Asystolie).
  • Persönliche Alarmierung der zuständigen Pflegekraft über ein Smartphone oder ein spezielles vonHerstellern angebotenes Alarmierungsdevice. Dies wäre sicher auch für die meldende Klinik eine gute Lösung.
  • Sinnvolles Einstellen von Alarmgrenzen. Die vorkonfigurierten Alarmgrenzen sind meist nicht für alle Patienten relevant.
  • Auch wenn für den Fall nicht zutreffend: Tägliches Wechseln von EKG-Elektroden senkt die Fehlalarmfrequenz.
Ein weiterer Ansatz ist die Erhöhung des Personalschlüssels, der auch in der Meldung eine Rolle gespielt hat. Erfahrungsgemäß sind aber technische Lösungen meist leichter realisierbar. Speziell auf den Fall bezogen, wäre die Beschaffung einer weiteren Monitorzentrale auch eine Option.

Zuletzt ein Aspekt, der gerne vergessen wird, aber eine große Bedeutung hat. Lärmreduktion beginnt beim Einkauf. Medizinische Geräte unterscheiden sich zum Teil erheblich bzgl. der möglichen Alarmeinstellungen (Einstellen der Lautstärke nicht lebenswichtiger Alarme, Möglichkeit einzelne Alarme abzustellen, Priorisierung von Alarmen, etc.) und der für die Alarmauslösung hinterlegten Algorithmen. Ein klassisches Phänomen ist das Auslösen eines Kammerflimmer-Alarms trotz unauffälliger invasiver Blutdruckkurve. Die Forderung nach intelligent programmierten Filtern sollte bereits in der Ausschreibung stehen.

Quelle:

1. Lorenz B, Peters J, Frey UH. Alarm-Fatigue – wieviel Alarm verträgt der Mensch? Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2017; 52: 564-70

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