Das Patientenrechtegesetz, der Gemeinsame Bundesausschuss und CIRS Drucken
Am 26. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat auch Auswirkungen auf klinische Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, da zum einen Anforderungen an einrichtungsinterne Fehlermeldesysteme gestellt werden, zum anderen aber auch der Schutz der Melder geregelt wird.

(T. Rhaiem, Nürnberg)

Publikation Anästh Intensivmed 2014;55:552-556 (PDF)

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