| Fachkommentar zu Fall Nr. 286249 KH-CIRS-Netz Deutschland |
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| 11.06.2026 |
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KH-CIRS-Netz Deutschland: Fall Nr. 286249: „Falsche Etikettierung einer Blutkonserve“ Fachkommentar des Fachbeirats CIRSmedical.de (BDA/DGAI) Download Fachkommentar Fall-Nr. 286249 (PDF)
Autor: Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie (IAKH) in Vertretung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) Problemanalyse Vorbemerkung
Zusammengefasst: Auf einer internistischen Normalstation fiel beim Anliefern einer Blutkonserve für einen 71–80-jährigen Patienten (Routine-/Tagdienst) auf, dass die Konserve falsch etikettiert war. Der Fehler wurde rechtzeitig vor der Anwendung erkannt (Near-Miss); nach Aktenlage trat er erstmalig auf. Es handelt sich um einen klassischen Beinahe-Schaden mit potenziell letalem Ausgang – ein Ereignis, das aus juristischer und organisationsmedizinischer Sicht hochrelevant ist, weil es mehrere Grundprobleme der modernen Hämotherapie zugleich offenlegt: noch immer analoge Zuordnungsprozesse, unklare Verantwortungsgrenzen, delegierte Tätigkeiten ohne ausreichende technische Absicherung, fehlende digitale Sicherheitsbarrieren sowie Schwächen im Human-Factors-Design. 1. Was ist passiert? Ereignis: Fehletikettierung einer Blutkonserve vor der Transfusion. Hintergrund: Die Zuordnung einer Spenderkonserve zu einem konkreten Empfänger erfolgt auf Grundlage der serologischen Verträglichkeitsprüfung („Kreuzprobe"), bei der Konservenblut aus den Pilotschlauchsegmenten mit Blutproben des vorgesehenen Empfängers getestet wird [1, 2]. Die Kreuzprobe ist ein im Transfusionsgesetz [3] und in der Hämotherapie-Richtlinie [1] festgelegter, zwingend vor jeder Transfusion im immunhämatologischen Labor durchzuführender Untersuchungsschritt. Sie stellt sicher, dass Spender- und Empfängerblut miteinander verträglich ist, und zählt zu den zentralen Sicherheitskontrollen zur Vermeidung von Transfusionszwischenfällen durch Unverträglichkeitsreaktionen. Denn weder im Routinebetrieb noch im medizinischen Notfall darf eine beliebige Blutgruppe übertragen werden: Die maßgeblichen Merkmale von Spender- und Empfängerblut – insbesondere AB0-Blutgruppe, Rhesusfaktor und Antikörperstatus – müssen kompatibel sein. Aktuelle Forschungsansätze zielen zwar darauf ab, Blutgruppenantigene auf Erythrozyten oder im Plasma enzymatisch zu entfernen, haben bislang jedoch zu keinem kommerziell verfügbaren Produkt geführt [4].
Bei nachgewiesener Kompatibilität (im AB0-Major- und im Rhesus-System) wird die Spenderkonserve üblicherweise mit einem Konservenbegleitschein versehen – physisch an der Konserve befestigt (Kleber oder Gummiband) – und als reservierte Konserve im Depot gelagert. In den meisten Einrichtungen erfolgt die Zuordnung zusätzlich digital, indem Konserve und Empfänger systemseitig „verheiratet" werden. Die physische Entnahme aus dem Depot ist vielfach noch analog, wird aber zunehmend scanner- oder RFID-gestützt kontrolliert (das Lagersystem registriert automatisch, welche Konserve entnommen wurde, häufig indirekt über eine Funkkennzeichnung des Lagerplatzes). Bei der Ausgabe löst das System in solchen Einrichtungen nach dem Scannen von Konservennummer und Begleitschein (auf dem Ergebnis und Gültigkeit der Kreuzprobe vermerkt sind) eine Warnung aus, sobald eine bereits „verheiratete" Konserve einem falschen Empfänger zugeordnet werden soll. 2. Leitfragen zur Eingrenzung der Fehlerquellen Aus dem Fall ergeben sich mehrere offene Fragen, deren Klärung die Ursachenanalyse präzisieren würde. Organisation
Teamkommunikation
Persönliche Faktoren
Technische Faktoren / Digitalisierung
3. Analyse der möglichen Einflussfaktoren / Fehlerursachen (aufgrund der fehlenden Details in der Fehlermeldung teilweise hypothetisch) 3.1 Analoge Zuordnung als fehleranfällige HochrisikostrukturDie physische Zuordnung von Patient und Konserve über aufgeklebte Etiketten, Gummibefestigungen und analoge Begleitscheine war über viele Jahrzehnte Standard. Unter heutigen Sicherheitsanforderungen ist dieses Vorgehen jedoch nur noch eingeschränkt zeitgemäß und zunehmend als fehleranfällige Hochrisikostruktur einzustufen – insbesondere dann, wenn mehrere Patienten gleichzeitig versorgt werden, Etiketten manuell geklebt werden, Pflege- oder Assistenzpersonal vorbereitende Tätigkeiten übernimmt und keine scannerbasierte Kontrolle existiert. Rein analoge, etikettenbasierte Zuordnungsprozesse entsprechen damit nicht mehr dem modernen Sicherheitsstandard. Dass Fehlanwendungen von Blutkomponenten ein anerkanntes, regulatorisch adressiertes Sicherheitsproblem darstellen, ist hinreichend belegt [5, 7]. 3.2 Produkt- und arzneimittelrechtliche Dimension der EtikettierungAnalytisch sind zwei Ebenen strikt zu trennen, die in der Praxis häufig vermischt werden:
Diese Unterscheidung ist juristisch und regulatorisch bedeutsam: Zusätzliche klinische Etiketten dürfen die Originalkennzeichnung weder verändern noch verdecken oder schwer lesbar machen. Ein generelles gesetzliches Verbot zusätzlicher Etiketten auf Blutbeuteln besteht nach hiesiger Kenntnis nicht; die Praxis ist gleichwohl sicherheitstechnisch hochproblematisch [1, 7]. Bislang nicht adressiert wurden zudem material- und produktsicherheitsrelevante Aspekte, die über die organisatorische Dimension hinausgehen:
3.3 Humane FaktorenEs liegt am ehesten ein klassischer Aktionsfehler im Sinne eines Slips bzw. Lapse vor. Auch bei eingespielter Routine besteht bei hohem Arbeitsaufkommen die Gefahr, dass die mehrstufigen Zuordnungs- und Identitätsprüfungen nur flüchtig erfolgen. Risikoverstärkend wirken konkret die parallele Bearbeitung mehrerer Patienten (Stapelverarbeitung, gleichzeitig offene Kurven), eine hohe Unterbrechungsrate (Klingeln, Telefonate, Medikamentenrunden), Schichtwechsel und möglicher Zeitdruck – gerade bei analogen Etikettierprozessen. Im Fehlermanagement gehen Slips und Lapses auf James Reasons Taxonomie menschlicher Fehler zurück. Beide sind Ausführungsfehler – das heißt: Die Absicht (der Plan) war richtig, nur die Durchführung ging schief. Das unterscheidet sie vom Mistake (Planungs-/Entscheidungsfehler), bei dem schon die Absicht falsch war. Slip (Ausrutscher): Ein Fehler in der Handlungsausführung, meist bei automatisierten Routinetätigkeiten und oft durch Ablenkung oder Unterbrechung. Man tut etwas anderes als beabsichtigt. Beispiel im Transfusionskontext: Man will das richtige Etikett aufkleben, greift aber im Multitasking versehentlich zum Etikett des Nachbarpatienten. Lapse (Aussetzer): Ein Fehler des Gedächtnisses – ein geplanter Schritt wird vergessen oder ausgelassen. Hier passiert nicht das Falsche, sondern das Richtige unterbleibt. Beispiel: Ein vorgesehener Kontrollschritt (etwa der Abgleich der Konservennummer) wird schlicht übersprungen oder nicht mit der erforderlichen Präzision durchgeführt. Der Kern für das Fehlermanagement: Slips und Lapses lassen sich durch Ermahnung oder „mehr Konzentration" kaum verhindern, weil sie gerade bei kompetenten, erfahrenen Personen in Routine auftreten. Wirksam sind stattdessen systemische Barrieren – Scanner-Abgleich, Vier-Augen-Prinzip, Checklisten, Unterbrechungsfreiheit. Genau das ist die Logik hinter dem High-Reliability-Gedanken im Gutachten: nicht den Menschen fehlerfrei machen, sondern das System gegen die unvermeidlichen Slips und Lapses absichern. Dies ist ausdrücklich kein Vorwurf an die Beteiligten: Insbesondere die Berufsgruppe des Laborpersonals zeichnet sich meist in hohem Maße durch ausgeprägte Sekundärtugenden wie Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit, Disziplin und Teamfähigkeit aus. Ein sicheres System darf sich jedoch nicht auf diese Tugenden verlassen, sondern muss menschliche Fehlhandlungen strukturell abfangen. 3.4 Grenzen des Bedside-Tests als alleinige SicherheitsbarriereDer Bedside-Test (BST) hätte den vorliegenden Fehler nicht zuverlässig verhindert. Entscheidend ist die grundsätzliche Erkenntnis, dass der BST einen systemisch falschen Prozess nicht „heilen" kann. Der BST prüft typischerweise nicht,
3.5 Kritische Würdigung der Aussage „erstmaliges Auftreten"Die Einstufung als Einzelfall ist mit Zurückhaltung zu bewerten. Etikettenverwechslungen und insbesondere Near-Misses sind typischerweise untererfasste Ereignisse; sie werden vielfach gar nicht als solche erkannt, sodass von einer relevanten Dunkelziffer auszugehen ist [7]. Es gilt der Grundsatz: Ein System ohne Fehlermeldungen ist meist kein sicheres System, sondern eines mit schwacher Sicherheitskultur. Die Förderung der Meldebereitschaft ist daher selbst eine Sicherheitsmaßnahme (vgl. Abschnitt 4). 3.6 Systemische Verortung des FehlersTrat die Fehletikettierung bereits bei Gewinnung der Kreuzprobe auf, liegt ein Prozessfehler im Stationsalltag vor. Dieser Lokus der Verwechslung ist ca. 10x häufiger als Laborfehler. Welche Variante zutrifft, lässt sich anhand der vorliegenden Meldung nicht entscheiden; diese Frage sollte vorrangig geklärt werden, da sich daraus unterschiedliche Maßnahmenschwerpunkte ergeben. 3.7 Einordnung als High-Reliability-Prozess
Die Hämotherapie erfüllt die klassischen Kriterien eines High-Reliability-Prozesses – vergleichbar mit OP-Management, Luftfahrt, Kerntechnik oder ausgewählten Intensivbereichen: geringe Fehlertoleranz, potenziell tödliche Folgen, komplexe Prozesskette, viele Schnittstellen, Interprofessionalität, möglicher Zeitdruck, wahrscheinliche menschliche Routinefehler und hohe Anforderungen an die Identitätssicherheit. Das leitende Prinzip lautet entsprechend nicht „Menschen dürfen keine Fehler machen", sondern „Menschen werden Fehler machen- das System muss darauf vorbereitet sein." Analoge Etiketten, manuelle Zuordnung und Unterbrechungen widersprechen diesem Prinzip. 4. Maßnahmenplan (Empfehlungen) Um das Risiko eines solchen Fehlers künftig zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
5. Fazit und juristisch-organisatorische Einordnung Der Fall ist exemplarisch für die strukturellen Risiken einer noch überwiegend analog organisierten Hämotherapie. Die zentralen Schwachstellen – analoge Zuordnung, unklare Verantwortungsgrenzen, delegierte Tätigkeiten ohne technische Absicherung, fehlende digitale Sicherheitsbarrieren und Human-Factors-Schwächen – sind technisch und organisatorisch beherrschbar. Vor diesem Hintergrund sind derartige Ereignisse zunehmend nicht als individueller „menschlicher Fehler", sondern als organisatorisch vermeidbarer Sicherheitsmangel zu verstehen – eine Einordnung, die auch haftungsrechtlich an Bedeutung gewinnen dürfte.
Zur potenziellen Vermeidung des Fehlers empfiehlt die Auswertekommission der IAKH mindestens folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessqualität
Strukturqualität
Literatur/Quellen
Häufig verwendete Abkürzungen
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